Besucherzielgruppen und Nachweise

Zielgruppe

  • Polizei
  • Kriminalpolizei
  • Sonder- und Spezialeinheiten
  • Grenzschutz
  • Zoll
  • Nachrichtendienste
  • Verteidigungsministerien
  • Innenministerien
  • Beschaffungsbehörden
  • Streitkräfte

Nachweise

Mindestens einer der folgenden Nachweise:

  • Dienstausweis
  • Behördenausweis
  • Behördenbestätigung
  • NATO- oder EU-Dienstnachweis

Für Angehörige des Zolls, des Justizvollzugsdienstes sowie der Ordnungsämter gilt: Der Dienstausweis muss entweder einen expliziten Hinweis enthalten, dass die betreffende Person im Dienst Waffen trägt oder befugt ist, polizeiähnliche Maßnahmen durchzuführen (z.B. Ausübung von unmittelbarem Zwang, Sicherstellung von Gegenständen, Betreten und Durchsuchen von Wohnungen). Sollte dieser Hinweis nicht aus dem Dienstausweis hervorgehen, ist zusätzlich ein offizielles Schreiben der jeweiligen Behörde vorzulegen, das diese Befugnisse bestätigt.

Zielgruppe

  • NATO
  • NATO-Agenturen
  • Europol
  • Frontex
  • European Defence Agency (EDA)
  • OCCAR (Organisation Conjointe de Coopération en Matière d’Armement; deutsch Gemeinsame Organisation für Rüstungskooperation)
  • weitere internationale Sicherheits- und Verteidigungsorganisationen

Nachweise

Mindestens einer der folgenden Nachweise:

  • Dienstausweis
  • Arbeitgeberbestätigung

Zielgruppe

Unternehmen mit nachweislichem Geschäftsschwerpunkt in:

  • Verteidigung
  • Wehrtechnik
  • Waffen und Munition
  • Schutz- und Ausrüstungssysteme
  • Polizeiausstattung
  • Führungs- und Kommunikationssysteme
  • Cyber Security
  • Intelligence-Lösungen
  • Grenzsicherung
  • Spezielle Einsatzmittel

Ausschluss

  • Unternehmen ohne erkennbaren Sicherheits- oder Verteidigungsbezug oder Unternehmen.
  • Unternehmen, die in den Markt der Sicherheits- und Verteidigungsindustrie eintreten wollen, aber noch nicht aktiv sind.

Nachweise

1. Schriftliche Bestätigung einer Behörde über die Zusammenarbeit, die den Bezug zur Sicherheits- und Verteidigungsindustrie herstellt.

2. Eigener Nachweis des Branchenbezuges. Personen, die nicht von einer staatlichen Sicherheitsbehörde stammen und dennoch einen fachlichen/beruflichen Bezug zur Branche vorweisen können, können einen eigenen Nachweis erbringen. Hierzu benötigen wir folgende Unterlagen:

  • Ein Schreiben, ausgestellt auf offiziellem Firmenbriefkopf (ersatzweise mit Firmenstempel). Das Schreiben enthält den vollständigen Namen des Besuchers und seine Tätigkeit in der Fima. Bitte auch auf die Firmenwebseite verweisen und, falls vorhanden, den NCAGE-Code angeben.
  • Zusätzlich zu diesem Schreiben muss der Gewerbeschein oder Handelsregisterauszug der Firma beigefügt werden.
  • Nur für den Fall, dass der Gewerbeschein oder Handelsregisterauszug keinen ersichtlichen Bezug zur Branche aufweist, müssten Sie ein drittes Dokument beifügen. Das Dokument muss einen eindeutigen Bezug zur Sicherheits- oder Verteidigungsindustrie vorweisen (beispielsweise Lieferantenrechnung für Komponenten zur Herstellung von messerelevanten Produkten; schriftliche Bestätigung eines branchenrelevanten Industriepartners über die Zusammenarbeit).

3. Mitarbeiter von Ausstellenden Firmen:
Link zum Ausstellungsprofil auf der Enforce Tac Website unter www.enforcetac.com/de-de/aussteller-produkte/aussteller-finden und Arbeitgeberbestätigung
4. Vollständig ausgefülltes Einladungs-Formular eine Ausstellers
5. Unternehmen, die einen Nachweis für die Mitgliedschaft beim BDSV erbringen.

Zielgruppe

  • Professoren, Hochschuldozenten, wissenschaftliche Mitarbeitende
  • Forschungsgruppenleiter, Institutsleiter

Zulassungsvoraussetzung

Die Tätigkeit muss einen direkten Bezug haben zu:

  • Polizeiwissenschaften, Sicherheitswissenschaften
  • Verteidigungs- und Militärwissenschaften
  • Nachrichtendienst- und Intelligence-Forschung
  • Cyber Security
  • Grenzsicherung
  • Drohnen- und Counter-UAS-Technologien
  • Space Security
  • Verteidigungsrelevanten Technologien

Ausschluss

  • Studierende
  • Gaststudierende
  • Doktoranden ohne nachweisbaren Fachbezug
  • Lehrende und Forschende ohne Sicherheits- oder Verteidigungsbezug

Nachweise

1. Beschäftigungsnachweis

  • Hochschulausweis
  • Arbeitgeberbestätigung

UND
2. Fachnachweis

  • Lehrstuhlprofil
  • Institutsbeschreibung

Zielgruppe

  • Fraunhofer-Institute
  • DLR
  • Bayern Innovativ
  • Dena (Deutschen Energieagentur)
  • TNO Toegepast Natuurwetenschappelijk Onderzoek (Niederländische Organisation für angewandte naturwissenschaftliche Forschung).
  • SINTEF (eine der größten unabhängigen Forschungsorganisationen in Europa mit Hauptsitz im norwegischen Trondheim)
  • vergleichbare europäische Innovations- und Technologieträger

Zulassungsvoraussetzungen

Die Tätigkeit muss einen direkten Bezug haben zu:

  • Sicherheit
  • Verteidigung
  • Polizei
  • Militär
  • Cyber Security
  • Sicherheitsforschung
  • Sicherheitsbeschaffung

Nachweise

1. Beschäftigungsnachweis
und zusätzlich
2. Fachnachweis
z. B.

  • Verteidigungsprojekt
  • Sicherheitsprojekt
  • EDF-Projekt
  • NATO-Projekt
  • Forschungsprogramm
  • öffentlicher Sicherheitsauftrag

Zielgruppe

Europäische und nationale Sicherheits- und Verteidigungsverbände
Liste Europäischer Dachverbände Verteidigung & Sicherheit:

Verteidigung, Rüstung, Aerospace:

  • ASD – AeroSpace and Defence Industries Association of Europe
  • EDTA – European Defence Technology
  • European Naval Industry Group (ENIG)
  • European Land Defence Industry Group (ELDIG)

Security & Homeland Security

  • EOS – European Organisation for Security
  • ECSO – European Cyber Security

Forschungs- und Technologieumfeld

  • Aerospace, Security & Defence Forschungsnetzwerke von ASD
  • Nationale Defence Industry Associations (NDIA) im ASD-Netzwerk

Liste Nationale Verbände (keine Garantie auf Vollständigkeit)

  • Deutschland: BDSV (Bundesverband der Deutschen Sicherheits- und Verteidigungsindustrie); BDLI (Bundesverband der Deutschen Luft- und Raumfahrtindustrie)
  • Frankreich: GICAT (Landverteidigung); GICAN (Marine); GIFAS (Luft- und Raumfahrt)
  • Italien: AIAD
  • Spanien: TEDAE, AESMIDE
  • Finnland: AFDA
  • Niederlande: NIDV (Teil des ASD-/NDIA-Netzwerks) Belgien: BSDI
  • Österreich: ADIG
  • Tschechien: DSIA
  • Estland: EDIA
  • Litauen: LDSIA 

Nützlicher Link: https://eda.europa.eu/docs/default-source/documents/asd_ndias.pdf

Zulassungsfähig sind Mitarbeitende oder offizielle Vertreter von europäischen oder nationalen Sicherheits-, Verteidigungs- und Cyber-Security-Verbänden sowie deren Mitgliedsorganisationen.

Als Nachweis gelten:

  • Mitarbeiterausweis
  • Arbeitgeberbestätigung
  • Mandats- oder Funktionsnachweis